ALLGEMEINE INFORMATION
Wir sind eine anerkannte Wahlpraxis für Physiotherapie. Um Ihnen den Umgang mit den Formalitäten zu erleichtern, haben wir hier den Ablauf kurz erklärt. Weiter unten erhalten Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
VERORDNUNG
Ihr Arzt stellt Ihnen eine schriftliche Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung aus.
BEWILLIGUNG
Bitte lassen Sie Ihre Verordnung vor der ersten Behanldung von der zuständigen Krankenkasse bewilligen.
THERAPIE
Kontaktieren Sie uns für einen Ersttermin und bringen Sie Ihre Verordnung und Bewilligung sowie etwaige Befunde mit.
BEZAHLUNG
Wir sind eine anerkannte Wahlpraxis. Die anfallenden Kosten sind am Ende der Therpie vorerst von den Patienten selbst zu bezahlen.
ERSTATTUNG
Die bezahlte Rechnung können Sie zusammen mit Bewilligung und Verordnung bei Ihrer gesetzlichen und anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und die Kosten rückerstattet bekommen.
CORONAVIRUS
PATIENTENINFORMATION
Bitte benutzen Sie die Handdesinfektion im Eingangsbereich
und bringen weiterhin einen Mundschutz zur Behandlung mit.
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Vielen Dank
FAQs
Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?
Bringen Sie zur ersten Behandlung die bewilligte Verodnung und etwaige Befunde mit. Kommen Sie in bequemer Kleidung, idealerweise Trainingsbekleidung.
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​​Wie läuft die Terminvereinbarung ab?
Fragen Sie ganz einfach online (ganz unten), per Mail oder telefonisch um einen Termin an. Während der Behandlungen können wir Anrufe nicht persönlich beantworten. Bitte sprechen Sie daher auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie zurück.
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Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Termine können bis 24 Stunden vor Therapiebeginn kostenlos storniert werden. Wir bitten um Verständnis, dass kurzfristigere Absagen leider verrechnet werden müssen.
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​Welche Unterlagen benötige ich für die Kostenrückerstattung?
Für die Rückerstattung der Therapiekosten benötigen Sie folgende Unterlagen: die originale Honorarnote, die Zahlungsbestätigung und die bewilligte Verordnung. Schicken Sie alles mit kurzer Bitte um Rückerstattung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Nach erfolgter Teil-Erstattung reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer privaten Versicherung ein.
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